Ein Fahrlehrer aus Vorpommern steht im Verdacht, alkoholisiert eine Fahrstunde begleitet zu haben. Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann – ein Vorfall, der nicht nur rechtliche Konsequenzen haben dürfte, sondern auch das Vertrauen in die Verkehrsausbildung erschüttert.
Ausgangspunkt war der Hinweis einer aufmerksamen Zeugin, die den Mann beim Kauf einer Weinflasche an einer Tankstelle beobachtet hatte. Nach ihren Angaben trank er noch vor Ort aus der Flasche, verstaute sie anschließend im Kofferraum seines Fahrschulwagens – und setzte sich zurück auf den Beifahrersitz neben seine Fahrschülerin, um die Fahrstunde zu beginnen.
Die Polizei nahm den Vorfall ernst und traf den Fahrlehrer später an seiner Wohnadresse an. Dort wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,61 Promille ergab – weit über dem Grenzwert für fahruntüchtiges Verhalten.
Ob der Mann bereits während der Fahrstunde betrunken war, wird nun im Rahmen der Ermittlungen geklärt. Fakt ist: Fahrlehrer tragen eine hohe Verantwortung – sowohl für die Sicherheit im Straßenverkehr als auch für die Ausbildung junger Fahrerinnen und Fahrer. Ein solches Verhalten stellt nicht nur eine moralische Grenzüberschreitung, sondern möglicherweise auch eine Straftat dar.
Die Polizei prüft nun, ob der Mann sich wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten muss. Auch berufsrechtliche Konsequenzen – etwa der Entzug der Fahrlehrererlaubnis – sind denkbar.
Die Fahrschülerin blieb bei der Fahrt offenbar unverletzt. Ob sie die Situation bemerkte, ist bislang unklar. Der Fall unterstreicht jedoch, wie wichtig Hinweise aus der Bevölkerung für die Sicherheit im Straßenverkehr sind – und wie ernst die Behörden solchen Meldungen nachgehen.