Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Plattform Avotrend, die über die Website avotrend.com betrieben wird. Nach Einschätzung der Behörde besteht der dringende Verdacht, dass dort Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Die Betreiber sind nicht von der BaFin zugelassen und unterliegen keiner behördlichen Aufsicht in Deutschland.
Falsche Behauptung einer Aufsichtsbehörde
Besonders irreführend: Auf der Website wird suggeriert, dass Avotrend unter der Kontrolle einer angeblichen „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“ steht. Eine solche Behörde existiert jedoch nicht. Die BaFin warnt ausdrücklich vor dieser Täuschung und stellt klar, dass kein behördlicher Schutz durch solche Falschbehauptungen besteht.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die Warnung stützt sich auf:
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§ 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) für unerlaubte Bank- und Finanzgeschäfte
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§ 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufG) für Kryptowerte-Dienstleistungen
Demnach dürfen in Deutschland nur solche Unternehmen entsprechende Dienste anbieten, die über eine gültige Lizenz der BaFin verfügen. Dies trifft auf Avotrend nicht zu.
Was betroffene Anleger tun sollten
Wer bereits mit avotrend.com in Kontakt steht oder Geld überwiesen hat, sollte umgehend:
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alle Zahlungen stoppen
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Dokumente und Kommunikation sichern
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Anzeige bei der Polizei erstatten
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sich rechtlich beraten lassen
Zudem rät die BaFin dringend, Anbieter immer vorab über die Unternehmensdatenbank unter www.bafin.de zu überprüfen.
Fazit
Die Plattform Avotrend reiht sich ein in eine wachsende Zahl von vermeintlich professionellen Finanzanbietern, die mit irreführenden Angaben und falschen Behördenbezügen operieren. Anleger sollten äußerste Vorsicht walten lassen, wenn unbekannte Anbieter mit vermeintlich lukrativen Investments, Krypto-Geschäften oder Wertpapierhandel werben – vor allem, wenn keine klare Regulierung nachweis