Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Finanzdienstleistungsangeboten der angeblich im Vereinigten Königreich ansässigen Dax Limited. Nach Erkenntnissen der Behörde werden auf den Websites daxprime.com und gewinnerss.de ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Beide Websites weisen laut BaFin vollständig identische Inhalte auf, was auf einen gemeinsamen Betreiber hindeutet. In der Vergangenheit war der gleiche Anbieter offenbar auch für die inzwischen deaktivierte Seite daxprime.eu verantwortlich.
Zweifel an Identität des Anbieters
Ob es sich bei dem Betreiber tatsächlich um die im britischen Handelsregister („Companies House“) eingetragene Gesellschaft Dax Limited mit Sitz in Epsom handelt, ist unklar. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Identitätsdiebstahl nicht ausgeschlossen werden kann – ein in der Vergangenheit häufiger Trick betrügerischer Plattformen, um Seriosität vorzutäuschen.
Weitere verdächtige Website: axppay.com
Zusätzlich wurde im Zuge der Recherchen die Website axppay.com identifiziert, die strukturelle und inhaltliche Ähnlichkeiten zu daxprime.com und gewinnerss.de aufweist. Auf axppay.com wird unter anderem eine Berliner Kontaktadresse angegeben – auch hier liegt keine BaFin-Erlaubnis für das Anbieten von Finanz- oder Kryptodienstleistungen vor.
Warnung vor unregulierten Plattformen
Die BaFin erinnert:
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten will, benötigt zwingend eine behördliche Erlaubnis. Fehlt diese, handelt es sich um unerlaubte Finanzgeschäfte, die strafbar sind und mit erheblichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sein können – etwa Totalverlust, betrügerische Abwicklung oder fehlende Einlagensicherung.
Anlegerinnen und Anleger sollten bei Internetplattformen ohne klare Anbieterkennzeichnung oder bei Verdacht auf Täuschung äußerste Vorsicht walten lassen. Besonders bei Anbietern, die mit Sitz im Ausland werben, professionell auftretende Websites nutzen, aber keine überprüfbare Zulassung vorweisen, ist Misstrauen angebracht.
So können sich Verbraucher schützen:
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Prüfen Sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank, ob eine gültige Erlaubnis besteht.
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Geben Sie keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen leichtfertig weiter.
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Lassen Sie sich bei Zweifeln von Ihrer Bank oder einer Verbraucherschutzeinrichtung beraten.
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Melden Sie verdächtige Plattformen oder Kontaktaufnahmen der BaFin oder der Polizei.
Die Information der BaFin stützt sich auf
– § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
– § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaBG)
Wichtig: Wer bereits Geld an diese Plattformen überwiesen oder persönliche Daten weitergegeben hat, sollte umgehend rechtliche Beratung einholen.