Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website althaus-kredit.com. Der Betreiber dieser Seite gibt einen angeblichen Firmensitz in Wien an und tritt per E-Mail unter info@althaus-kredit.com in Kontakt mit Interessentinnen und Interessenten.
Nach aktuellen Erkenntnissen verfügt dieser Anbieter jedoch über keinerlei Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere ist es ihm nicht erlaubt, Geldkreditverträge abzuschließen oder Gelddarlehen zu gewähren. Es liegt somit ein Verstoß gegen das Bankwesengesetz (BWG) vor. Die Veröffentlichung dieser Warnung erfolgt auf Grundlage des § 4 Absatz 7 BWG.
In Österreich dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich von Unternehmen angeboten werden, die über eine gültige Erlaubnis der FMA verfügen. Immer wieder treten jedoch Anbieter auf, die diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und dennoch mit vermeintlich attraktiven Angeboten um Kunden werben.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind daher aufgerufen, besonders wachsam zu sein. Vor Abschluss eines Finanzgeschäfts empfiehlt die FMA dringend, in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der FMA zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Die FMA rät eindringlich davon ab, mit althaus-kredit.com oder damit verbundenen Personen Geschäftsbeziehungen einzugehen. Wer bereits in Kontakt mit diesem Anbieter steht, sollte keine vertraulichen Daten übermitteln und im Zweifel rechtlichen oder behördlichen Rat einholen.
Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:
Die FMA warnt vor Angeboten von der Webseite althaus-kredit.com
- Warnung
BEKANNTMACHUNG
Die FMA warnt vor Angeboten der Webseite
althaus-kredit.com
E-Mail: info@althaus-kredit.com
mit angeblichem Sitz in Wien.
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.