Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Neutrino Energy Property GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form sogenannter Security Token öffentlich anbietet, ohne den dafür gesetzlich erforderlichen Prospekt veröffentlicht zu haben. Konkret geht es um NET8-Sicherheits-Token, auch bezeichnet als NET8 Security Token, Neutrino Security Token (NTRS) oder NTRS-Token, die offenbar unter Nutzung eines sogenannten Access-Tokens vertrieben werden.
Nach den Vorschriften der EU-Prospektverordnung (Art. 3 Abs. 1) ist ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in der Regel nur mit einem gebilligten Verkaufsprospekt zulässig, es sei denn, es greift eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme – etwa bei Angeboten an eine sehr begrenzte Zahl professioneller Investoren. Solche Ausnahmen sind im vorliegenden Fall laut BaFin jedoch nicht ersichtlich.
Ein Verkaufsprospekt muss bestimmte gesetzlich definierte Mindestinhalte enthalten und von der BaFin vorab gebilligt worden sein. Die Prüfung umfasst die formale Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Angaben. Eine inhaltliche Prüfung der Seriosität des Emittenten oder der Wirtschaftlichkeit des Produkts erfolgt nicht.
Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht sind gravierend: Neben einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes droht auch eine zivilrechtliche Haftung der Anbieter und Prospektverantwortlichen. Das betrifft insbesondere den Schadenersatz gegenüber Anlegern, wenn sie aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben finanziell geschädigt wurden (§§ 9–14 WpPG).
Die BaFin warnt ausdrücklich davor, in solche Produkte zu investieren, ohne sich zuvor über einen vorhandenen Prospekt zu informieren. Verbraucher sollten stets prüfen, ob für ein öffentlich angebotenes Wertpapier ein gebilligter Prospekt vorliegt – einsehbar in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“.
Fazit:
Der Fall Neutrino Energy Property GmbH & Co. KG zeigt einmal mehr, wie wichtig regulatorische Transparenz für Anleger ist. Wer Token oder andere digitale Wertpapiere erwerben möchte, sollte sich nicht nur von technologischen Versprechen oder hohen Renditeaussichten leiten lassen, sondern immer auch auf die rechtlichen Grundlagen achten. Fehlt ein Prospekt, ist höchste Vorsicht geboten.