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Interview: „Wer Schaden erleidet, kann Entschädigung verlangen“

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucherschutz aktuell spricht mit dem Berliner Fachanwalt für Datenschutzrecht, Mike Rasch, über den massiven Datenklau bei Allianz Life in den USA und was betroffene Kunden nun tun sollten.


Verbraucherschutz aktuell: Herr Rasch, Millionen Allianz-Kunden in Nordamerika sind offenbar Opfer eines Datenlecks geworden. Was bedeutet das konkret für die Betroffenen?

Mike Rasch: Es bedeutet, dass ihre personenbezogenen Daten – möglicherweise Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und sogar finanzielle Informationen – in die Hände von Kriminellen gelangt sein könnten. Das kann Identitätsdiebstahl, betrügerische Kontozugriffe oder Phishing-Attacken nach sich ziehen. Die Gefahr ist ernst.


Was sollten Kunden jetzt sofort tun?

Rasch: Wer betroffen ist – und das sollte die Allianz zeitnah individuell mitteilen –, sollte als erstes:

  1. Bank- und Kreditkartenkonten regelmäßig überprüfen,

  2. Unbekannte Abbuchungen sofort melden,

  3. Passwörter ändern, besonders wenn sie auch für andere Konten verwendet wurden,

  4. Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, wo möglich,

  5. und Vorsicht walten lassen bei unerwarteten E-Mails oder Anrufen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch eine Bonitätsüberwachung bei Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform beantragen.


Haben Betroffene ein Recht auf Entschädigung?

Rasch: Grundsätzlich ja. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Personen ein Recht auf Schadenersatz, wenn durch mangelhaften Datenschutz ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist – das gilt auch für psychische Belastung, etwa durch Angst vor Missbrauch. Die Herausforderung liegt im Nachweis des konkreten Schadens.


Aber der Vorfall ereignete sich in den USA. Gilt die DSGVO da überhaupt?

Rasch: Gute Frage. Die Allianz Life ist eine US-Tochter der deutschen Allianz SE. Wenn deutsche oder EU-Bürger betroffen sind, greift die DSGVO unter Umständen trotzdem. Bei ausschließlich nordamerikanischen Kunden ist das schwieriger. In den USA gibt es keinen so weitreichenden Datenschutz wie in Europa – dort kommt es auf Bundesstaatenrecht und Einzelfallprüfungen an. Oft ist man auf Kulanz oder Sammelklagen angewiesen.


Was muss Allianz aus Ihrer Sicht jetzt tun?

Rasch: Die Allianz muss lückenlos aufklären, alle Betroffenen aktiv informieren und geeignete Schutzmaßnahmen bereitstellen – etwa kostenlose Kreditüberwachungsdienste oder Identitätsschutz. Außerdem sollte sie prüfen, ob sie den Vorfall auch bei europäischen Behörden melden muss, falls auch EU-Bürger betroffen sind.


Wird das Unternehmen zur Verantwortung gezogen?

Rasch: Das wird sich zeigen. Wenn herauskommt, dass Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren oder der Dienstleister schlecht überwacht wurde, kann es nicht nur zu Klagen kommen, sondern auch zu erheblichen Bußgeldern – in Europa bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.


Ihr abschließender Rat an Betroffene?

Rasch: Ruhe bewahren, aber wachsam bleiben. Dokumentieren Sie jeden ungewöhnlichen Vorfall, sichern Sie Beweise und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort – bei Ihrer Bank, der Polizei und gegebenenfalls der Datenschutzbehörde. Und: Lassen Sie sich juristisch beraten, wenn Sie einen Schaden erlitten haben. Ihre Rechte sind stärker, als viele glauben.


Vielen Dank für das Gespräch, Herr Rasch.

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