Die britische Innenministerin Yvette Cooper hat ein neues Gesetz angekündigt, das es der Polizei ermöglichen soll, potenzielle Massenmörder ohne terroristisches Motiv frühzeitig zu stoppen. Künftig sollen Planungen für Massengewalt strafrechtlich ähnlich behandelt werden wie terroristische Aktivitäten, auch wenn kein ideologischer Hintergrund vorliegt.
Anlass für die Initiative ist unter anderem der Angriff auf einen Tanzkurs in Southport im vergangenen Jahr, bei dem der Täter drei Mädchen tötete und zehn weitere Personen verletzte. Der Täter, Axel Rudakubana, war nicht ideologisch motiviert – ein Umstand, der es den Ermittlungsbehörden vor der Tat erschwert hatte, präventiv einzugreifen.
„Wir schließen damit eine rechtliche Lücke“, erklärte Cooper gegenüber der BBC.
„Die Planung solcher Taten ist für die Gemeinschaften genauso verheerend wie Terrorismus und muss auch genauso ernst genommen werden.“
Bislang erlaubt das britische Strafrecht nur dann ein frühzeitiges Einschreiten, wenn eine terroristische Motivation – etwa die Unterstützung einer verbotenen Gruppe – nachgewiesen werden kann. Dies ist etwa durch das Gesetz zur Vorbereitung terroristischer Handlungen möglich, das nach den Anschlägen in London 2005 eingeführt wurde.
Das geplante neue Gesetz soll nun auch nicht-ideologisch motivierte Täter wie Nicholas Prosper erfassen. Dieser hatte seine Familie ermordet und war offenbar dabei, einen Angriff auf eine Schule vorzubereiten – für eine Terroranklage reichte die Beweislage jedoch nicht.
Cooper verwies auch auf die zunehmende Gefahr, die von Jugendlichen ausgehe, die sich in ihren Kinderzimmern durch extremistische Online-Inhalte radikalisieren – ohne Anbindung an bekannte ideologische Netzwerke.
„Wir müssen sicherstellen, dass unser System auch auf solche neuen Bedrohungen reagieren kann, ohne dabei die etablierten extremistischen Gefahren aus dem Blick zu verlieren“, so die Innenministerin.
Ein genauer Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes steht noch aus. Klar ist jedoch, dass die Regierung entschlossen ist, Lücken in der Strafverfolgung gewaltbereiter Einzeltäter zu schließen – auch als Reaktion auf eine steigende Zahl schwerer Gewaltakte ohne politischen Hintergrund.