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Tierschützer nach Schlachthof-Einbruch zu Schadenersatz verurteilt

Chun-San (CC0), Pixabay

Das Landgericht Oldenburg hat zwei Tierschützer schuldig gesprochen, die in einen Schlachthof eingebrochen waren, um verdeckte Aufnahmen von umstrittenen Schlachtmethoden zu machen.

Hintergrund des Falls

Die Aktivisten hatten heimlich Videoaufnahmen erstellt, die den Einsatz von hochkonzentriertem Kohlendioxid (CO₂) zur Betäubung von Schweinen dokumentierten – eine Methode, die rechtlich zulässig, aber ethisch umstritten ist. Die Aufnahmen sollten nach Angaben der Tierschützer Missstände in der Fleischindustrie aufdecken.

Die Betreiber des Schlachthofs klagten jedoch auf Rufschädigung und Schadenersatz, da die Veröffentlichung der Bilder das Unternehmen in ein negatives Licht gerückt habe. Zudem entstand beim Einbruch Sachschaden.

Urteil des Landgerichts

Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten dazu, den beim Einbruch entstandenen Schaden zu bezahlen. Darüber hinaus muss eine der beiden Tierschützerinnen zusätzlich Schadenersatz an die Schlachthofbetreiber leisten.

Rechtliche Einordnung

Die Betäubung von Schweinen mit CO₂ ist in Deutschland gesetzlich erlaubt und wird in der Fleischindustrie häufig angewandt, steht jedoch immer wieder in der Kritik von Tierschutzorganisationen. Das Urteil verdeutlicht den Konflikt zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und strafrechtlichen Grenzen: Wer für Tierschutz aktiv wird, riskiert bei Gesetzesverstößen erhebliche Konsequenzen.

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