Ein bedeutender Schritt für die Bürgerbeteiligung und den städtischen Umweltschutz: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Damit darf die gleichnamige Initiative ihr demokratisches Verfahren zur Reduktion des Autoverkehrs innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings fortsetzen.
Zuvor hatte die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs geäußert und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Kern des Entwurfs: Innerhalb von vier Jahren soll das Autofahren und Parken im innerstädtischen Bereich weitgehend verboten werden. Privatfahrten wären dann auf zwölf pro Jahr beschränkt – mit wenigen Ausnahmen.
Doch Karlsruhe widersprach der Einschätzung der Senatsverwaltung klar:
„Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch“, so die Richter.
Auch das oft zitierte Verhältnismäßigkeitsprinzip sei nicht verletzt, da der Entwurf auf den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt ziele – allesamt überragende Gemeinwohlinteressen.
Mit dem Urteil wird ein deutliches Signal für die Zulässigkeit ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen durch direkte Demokratie gesetzt. Die Initiative „Berlin autofrei“ kann nun Unterschriften sammeln und das Volksbegehren vorantreiben – ein wegweisender Moment für die zukünftige Mobilitätspolitik in deutschen Großstädten.