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US-Regierung darf vorerst keine Geschlechtsangaben in Pässen ändern – Gericht stärkt Rechte von Trans- und nicht-binären Personen
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US-Regierung darf vorerst keine Geschlechtsangaben in Pässen ändern – Gericht stärkt Rechte von Trans- und nicht-binären Personen

geralt (CC0), Pixabay

Ein US-Bundesgericht in Boston hat entschieden, dass die US-Regierung unter Präsident Donald Trump trans- und nicht-binären Menschen vorläufig nicht verweigern darf, einen Pass zu erhalten, der ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Mit ihrem Urteil hat Bundesrichterin Julia Kobick eine bereits im April erlassene einstweilige Verfügung ausgeweitet.

Demnach können betroffene Personen weiterhin Pässe mit einer Geschlechtsangabe erhalten, die mit ihrer Identität übereinstimmt – auch mit einem „X“ für ein nicht-binäres Geschlecht. Die Regelung gilt, solange der zugrundeliegende Rechtsstreit über die Legitimität der Regierungspolitik andauert.

Hintergrund des Verfahrens

Die Entscheidung betrifft sechs Klägerinnen und Kläger, die gegen eine Regelung geklagt hatten, wonach das US-Außenministerium unter der Trump-Administration Änderungen an der Passvergabe vornehmen wollte. Dabei ging es insbesondere um die Ablehnung von Passanträgen, wenn das eingetragene Geschlecht nicht mit den offiziellen Geburtsurkunden oder anderen staatlichen Dokumenten übereinstimmt.

Die Kläger argumentierten, dass die restriktive Praxis diskriminierend sei und verfassungsmäßige Rechte verletze – unter anderem auf Gleichbehandlung und freie Selbstbestimmung. Das Gericht stellte sich nun auf ihre Seite, zumindest vorläufig.

Bedeutung des Urteils

Die Entscheidung stärkt die Rechte von trans- und nicht-binären Personen in den USA – zumindest in dieser frühen Phase des Rechtsstreits. Mit dem Urteil wurde klargestellt, dass Betroffene vorerst nicht gezwungen werden können, Pässe mit einem Geschlechtseintrag zu akzeptieren, der nicht ihrer Identität entspricht.

Die US-Regierung hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Bis dahin bleibt der Status quo: Die Geschlechtsidentität auf US-Reisepässen darf weiterhin individuell abgebildet werden.

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