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BaFin stoppt unerlaubte Finanzdienstleistungen der Flattich Finanz AG

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Flattich Finanz AG mit Sitz in Pfäffikon, Schweiz, per Bescheid vom 2. Juni 2025 untersagt, in Deutschland weiterhin Anlagevermittlung und Anlageberatung anzubieten. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Aktivitäten über die Website flattich-finanz.de. Das Unternehmen hatte diese Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben.

Die Anordnung ist sofort vollziehbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig ist.

Kein Geschäft ohne Lizenz

In Deutschland dürfen Bank- und Finanzdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die BaFin angeboten werden. Die Flattich Finanz AG verfügte nicht über eine solche Erlaubnis – ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die BaFin greift in solchen Fällen zum Schutz der Anleger ein und kann das unerlaubte Geschäft umgehend unterbinden.

Schutz für Anleger

Die BaFin warnt erneut vor ungeprüften Online-Anlageangeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Investments im Internet besonders wachsam sein, Angebote sorgfältig prüfen und sich über die Seriosität der Anbieter informieren. Die BaFin bietet hierzu eine Unternehmensdatenbank, in der registrierte Anbieter verzeichnet sind.

Zusätzlich raten auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, bei auffälligen Plattformen und unrealistischen Renditeversprechen vorsichtig zu sein. Hinweise und Tipps zur Betrugsvermeidung gibt es u. a. im BaFin-Podcast „Vorsicht, Betrug“.

Fazit

Die Verfügung gegen die Flattich Finanz AG zeigt erneut, wie wichtig eine behördliche Zulassung für Finanzdienstleister in Deutschland ist. Wer ohne Erlaubnis agiert, riskiert nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen – sondern vor allem den Verlust des Vertrauens potenzieller Anleger.

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