Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung im Zusammenhang mit der Website trustmooreltd.org (auch erreichbar unter trustmooreltd.com) veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde sieht klare Hinweise darauf, dass dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen mit Kryptowerte-Bezug angeboten werden – ohne eine dafür erforderliche Erlaubnis in Deutschland.
Verdächtige Angaben und dubiose Firmenstruktur
Der Betreiber der Seite tritt überwiegend unter den Namen Trustmoore bzw. Trustmoore Ltd auf und behauptet an einer Stelle, unter der Firmierung Trustmoore Ltd UK Limited von der britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) reguliert zu sein. Diese Behauptung ist laut BaFin nachweislich falsch.
Zusätzlich zur Website wird eine Adresse in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, als Unternehmenssitz genannt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird zudem eine angebliche Firma namens Trustmoore (Dubai) Ltd als Betreiber aufgeführt. Gleichzeitig wurden Kundinnen und Kunden gegenüber Geschäftsadressen in London (Großbritannien) genannt.
An dieser Londoner Adresse ist jedoch laut dem britischen Handelsregister (Companies House) lediglich eine Gesellschaft mit dem Namen Trustmoore UK Officer LTD eingetragen – ohne erkennbare Verbindung zur Website trustmooreltd.org. Die BaFin geht daher von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch aus: Der Name und die Adresse einer real existierenden Firma werden offenbar missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen.
Was sagt das Gesetz?
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) sowie das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KMAG). Solche Verstöße können mit Geldbußen und anderen Maßnahmen geahndet werden.
Ob ein Anbieter ordnungsgemäß bei der BaFin registriert ist, lässt sich in der öffentlichen Unternehmensdatenbank auf der Website der Aufsicht nachprüfen.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten
Die BaFin warnt eindringlich: Anlegerinnen und Anleger sollten bei Online-Investitionen höchste Vorsicht walten lassen, insbesondere wenn Anbieter mit angeblichen Lizenzen im Ausland, überhöhten Renditeversprechen oder unklaren Unternehmensangaben werben.
Die Behörde rät:
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Keine Zahlungen leisten, bevor eine vollständige Prüfung erfolgt ist
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Impressum, Lizenzangaben und Kontaktdaten sorgfältig überprüfen
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Im Zweifelsfall Kontakt zur BaFin oder einer Verbraucherzentrale aufnehmen
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Verdächtige Plattformen bei den Behörden melden
Zusätzliche Tipps bietet die BaFin in ihrem Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“, der praxisnah erklärt, wie Betrüger am Finanzmarkt vorgehen – und wie man sich davor schützt.
Fazit
trustmooreltd.org ist ein weiteres Beispiel dafür, wie dubiose Anbieter mit falschen Versprechungen und gefälschten Identitäten Anleger in die Irre führen. Der Verdacht auf Identitätsmissbrauch und fehlende Regulierung sollte Verbraucher alarmieren. Wer sicher investieren will, setzt auf geprüfte Anbieter – und informiert sich im Vorfeld gründlich.