Dark Mode Light Mode
Frankreich schreibt Geschichte: Nationalversammlung stimmt für Recht auf Sterbehilfe
verständlich, wie man aus teuren und unseriösen Coaching-Verträgen wieder rauskommt: „Viele Coaching-Verträge sind rechtlich wackelig“ – Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Leben geregelt hinterlassen: Was zur Sterbevorsorge wirklich dazugehört

verständlich, wie man aus teuren und unseriösen Coaching-Verträgen wieder rauskommt: „Viele Coaching-Verträge sind rechtlich wackelig“ – Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

diebewertung.de: Frau Bontschev, immer mehr Menschen klagen über teure Coaching-Verträge, die nicht das halten, was versprochen wurde. Was raten Sie Betroffenen?

Kerstin Bontschev: Wichtig ist zuerst: Nicht einfach zahlen, wenn man unsicher ist. Viele Verträge können widerrufen oder sogar ganz angefochten werden. Dafür gibt es gute rechtliche Möglichkeiten – auch wenn Anbieter das oft anders darstellen.

diebewertung.de: Wann kann ich so einen Vertrag widerrufen?

Bontschev: Wenn der Vertrag am Telefon, per Video oder online abgeschlossen wurde, haben Sie meistens ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie müssen dann nichts erklären, sondern einfach sagen: Ich will den Vertrag nicht. Wichtig ist, dass Sie über dieses Recht auch richtig informiert wurden – sonst haben Sie sogar länger Zeit.

diebewertung.de: Was ist, wenn der Coach behauptet, ich hätte als „Unternehmer“ unterschrieben?

Bontschev: Das ist ein beliebter Trick. Nur: Nicht jeder, der einen Vertrag unterschreibt, ist automatisch Unternehmer. Wenn Sie das Coaching privat gebucht haben, bleiben Sie Verbraucher – egal, was da im Vertrag steht.

diebewertung.de: Und wenn ich den Vertrag kündigen will?

Bontschev: Viele Verträge sagen dazu leider nichts. Aber es gibt gesetzliche Regeln, nach denen man kündigen kann – zum Beispiel, wenn das Coaching nicht gut ist oder der Anbieter sich nicht an Absprachen hält. Bei schwerwiegenden Problemen kann man sogar fristlos kündigen. Ich empfehle: Lassen Sie den Vertrag prüfen.

diebewertung.de: Manche Coaching-Angebote sind komplett online. Gibt es dafür besondere Regeln?

Bontschev: Ja. Wenn ein Anbieter Online-Kurse verkauft, braucht er unter Umständen eine staatliche Genehmigung – laut Fernunterrichtsgesetz. Hat er die nicht, ist der Vertrag oft ungültig. Das wissen viele Kunden nicht.

diebewertung.de: Und was ist mit diesen Plattformen wie CopeCart oder Digistore24?

Bontschev: Da wird es besonders kompliziert. Denn oft wird der Vertrag nicht direkt mit dem Coach geschlossen, sondern mit diesen Plattformen. Wenn dann etwas schiefläuft, schieben sich alle Beteiligten die Verantwortung hin und her – Coach sagt: „Ich bin nicht zuständig“, Plattform sagt: „Ich biete nur die Technik“. Das macht es für Verbraucher schwer. Hier hilft oft nur ein klarer rechtlicher Schritt.

diebewertung.de: Letzte Frage: Was sollte man tun, wenn man sich überrumpelt fühlt?

Bontschev: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Bei Zweifeln: Erst mal Pause machen und jemanden fragen – am besten die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin wie mich. Und: Versprechen wie „schnell reich“ oder „in 30 Tagen zum Erfolg“ sind fast immer leere Worte.

diebewertung.de: Vielen Dank für das Gespräch!

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Frankreich schreibt Geschichte: Nationalversammlung stimmt für Recht auf Sterbehilfe

Next Post

Leben geregelt hinterlassen: Was zur Sterbevorsorge wirklich dazugehört