Der Bundesrat befasst sich heute mit einem Entschließungsantrag zur rechtlichen Gleichstellung von lesbischen Müttern. Eingebracht wurde der Vorstoß vom Land Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, dass auch die Ehefrau der Mutter eines Kindes automatisch als rechtliche Mutter anerkannt wird – so wie es bei verheirateten heterosexuellen Paaren bereits gängige Praxis ist: Dort gilt der Ehemann automatisch als Vater, wenn er mit der Mutter verheiratet ist.
Reform soll Diskriminierung beenden
Die Initiatoren sehen in der aktuellen Rechtslage eine Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien, die durch eine Reform des Abstammungsrechts beendet werden soll. Der Antrag fordert, dass lesbische Paare nicht länger auf ein umständliches und langwieriges Adoptionsverfahren angewiesen sein sollen, um gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erlangen.
Entscheidung mit Signalwirkung
Zwar kann der Bundesrat keine Gesetze erlassen, wohl aber die Bundesregierung zum Handeln auffordern. Sollte die Länderkammer dem Antrag zustimmen, wäre das ein starkes politisches Signal in Richtung Bundestag und Justizministerium, das Thema rechtlich endlich anzugehen.
Breite Unterstützung für Reform
Zahlreiche Familienrechtsexperten, Verbände und Betroffene fordern seit Jahren eine solche Änderung. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte wiederholt auf Reformbedarf hingewiesen. In der Gesellschaft ist die Akzeptanz für Regenbogenfamilien in den letzten Jahren deutlich gewachsen – das Recht hinkt bislang jedoch hinterher.
Ob der heutige Vorstoß ein erster Schritt zur Modernisierung des Abstammungsrechts wird, hängt nun vom Abstimmungsergebnis im Bundesrat ab. Sollte der Antrag angenommen werden, dürfte das Thema bald auch auf Bundesebene wieder in den Fokus rücken.