Verbraucherschutzorganisationen haben die Europäische Kommission aufgefordert, endlich verbindliche und einheitliche Regelungen für die Mitnahme von Handgepäck auf Flugreisen zu schaffen. Hintergrund ist die zunehmende Praxis vieler Billigfluggesellschaften, selbst für kleine Handgepäckstücke zusätzliche Gebühren zu erheben – zum Ärger vieler Reisender und im Widerspruch zum Fairnessgedanken im europäischen Binnenmarkt.
Der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen (BEUC) kritisierte in einem offiziellen Schreiben an die EU-Kommission, dass Passagiere immer häufiger mit undurchsichtigen Gepäckregelungen konfrontiert seien, die zu zusätzlichen Kosten führten und somit den beworbenen Ticketpreis erheblich verteuerten. Es brauche dringend klare Vorgaben, die eindeutig festlegen, welche Maße und welches Gewicht ein Handgepäckstück haben darf, das kostenlos mit an Bord genommen werden kann.
Besonders im Visier der Verbraucherschützer stehen sieben Fluggesellschaften, die laut BEUC gezielt Gebührenstrategien anwenden, um ihre Einnahmen zu steigern – auf Kosten der Reisenden. Namentlich genannt wurden unter anderem Ryanair, EasyJet und Wizz Air. Diese Airlines würden mit extrem eingeschränkten oder unklaren Handgepäckregeln arbeiten, die viele Passagiere erst bei der Buchung oder sogar erst am Flughafen überraschend zur Kasse bitten.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer widerspricht diese Praxis einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Damals hatte der EuGH entschieden, dass Handgepäck – solange es angemessen groß ist und sicher verstaut werden kann – grundsätzlich kostenlos befördert werden muss. Doch viele Airlines umgehen diese Vorgabe, indem sie die Definition von „angemessen“ einseitig auslegen oder den Zugang zu Gepäckfächern mit Zusatzkosten verknüpfen.
„Die derzeitige Situation führt zu Frustration und Intransparenz“, erklärte ein Sprecher des Dachverbands. „Die Verbraucher können kaum vergleichen, welcher Flug tatsächlich günstiger ist, weil sie nie wissen, ob ihr Handgepäck in den Basispreis einbezogen ist oder nicht. Das untergräbt den Wettbewerb und benachteiligt die Passagiere.“
Die Verbraucherschützer fordern daher nicht nur eine EU-weite Norm für kostenfreies Handgepäck, sondern auch eine striktere Kontrolle der Gepäck- und Buchungsbedingungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Nur so könne verhindert werden, dass Flugreisende durch versteckte Gebühren systematisch benachteiligt würden.
Ob und wann die Europäische Kommission auf die Forderung reagieren wird, ist bislang unklar. Doch angesichts wachsender Kritik aus der Bevölkerung und wiederholter Beschwerden über intransparente Buchungspraktiken steigt der Druck auf die Politik, dem Wildwuchs bei Handgepäckregelungen ein Ende zu setzen.