Nach dem Urteil des britischen Supreme Court zur Definition von „Frau“ und „Geschlecht“ im Gleichstellungsgesetz von 2010 haben über 1.000 Kulturschaffende in Großbritannien ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Darin erklären sie, weder in der Lage noch gewillt zu sein, die Nutzung öffentlicher Toiletten nach biologischem Geschlecht zu kontrollieren.
Das Urteil legt fest, dass die Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ im Gesetz ausschließlich auf biologisches Geschlecht zu beziehen sind. Infolge veröffentlichte die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) eine vorläufige Handlungsanweisung. Demnach sollten Transfrauen keine Frauentoiletten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen nutzen dürfen – ebenso wenig Transmänner die Herrentoiletten.
Kulturbranche kritisiert Urteil
Kultureinrichtungen kritisieren, dass das Urteil die Realität ignoriert: Die meisten Veranstaltungsorte hätten weder den Platz noch die finanziellen Mittel, um separate Einrichtungen zu schaffen. Die erzwungene Trennung führe zu sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Problemen und ignoriere die Bedürfnisse von trans, nicht-binären und intersexuellen Menschen.
Zu den Unterzeichner:innen der Erklärung zählen Führungskräfte der Welsh National Opera, die Gründerin des Vagina Museums sowie die Leitung des Queer Britain Museums. Auch Musiker:innen wie Charli XCX, Jessie Ware, Olly Alexander und die Sugababes bekräftigten in einem separaten Schreiben ihre Solidarität mit der trans Community.
Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
Vertreter:innen der Gruppe „For Women Scotland“, die die Klage initiiert hatten, lobten das Urteil als Schutz von Frauenschutzräumen. Auch Autorin J.K. Rowling begrüßte das Urteil als „Sieg für Frauen und Mädchen“. Andere Stimmen, darunter Menschenrechtsanwältin Akua Reindorf, nannten das Urteil eine „klare Rechtsgrundlage“.
Gleichzeitig fordern zahlreiche Prominente der britischen Film-, Fernseh- und Musikszene – darunter Schauspieler Eddie Redmayne und Michaela Coel – mehr Schutz und Solidarität mit trans Personen in ihren Branchen.
Was gilt jetzt?
Die EHRC betont, dass trans Menschen „nicht in die Situation gebracht werden sollten, keine sanitären Einrichtungen nutzen zu können“. Die Kommission plant eine umfassende Konsultation zur Überarbeitung ihrer offiziellen Leitlinien, um praktische Konsequenzen des Urteils besser zu regeln.