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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Einladung der SAXUM AG zur außerordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2025

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Frage: Herr Reime, die SAXUM AG hat für Anfang Juni eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Was ist aus rechtlicher Sicht der Anlass dafür?

Rechtsanwalt Reime: Der Anlass ist zweigeteilt. Erstens steht die Neubesetzung eines Aufsichtsratsmandats an, weil das bisherige Mitglied Sven Bretschneider mit Wirkung zum 4. Juni 2025 zurücktritt. Zweitens soll eine Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrates beschlossen werden. Beide Punkte bedürfen der Zustimmung durch die Hauptversammlung und rechtfertigen daher eine außerordentliche Einberufung.

Frage: Lassen Sie uns beim ersten Punkt bleiben – dem Wechsel im Aufsichtsrat. Wie bewerten Sie diesen Schritt?

Rechtsanwalt Reime: Die Abberufung oder Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitgliedern ist nicht ungewöhnlich, aber immer ein Moment, der Anleger aufhorchen lassen sollte – insbesondere, wenn wie hier ein Berater des Unternehmens, Herr Mirko Schwerdtner, als Nachfolger vorgeschlagen wird. Es stellt sich die Frage, wie unabhängig dieser neue Aufsichtsrat tatsächlich agieren kann. Der Aufsichtsrat soll ja gerade eine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand übernehmen – persönliche Nähe oder wirtschaftliche Verflechtungen können diese Kontrollaufgabe gefährden.

Frage: Und was bedeutet die geplante Rückwirkende Erhöhung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder?

Rechtsanwalt Reime: Das ist ein Punkt, der aus Anlegersicht kritisch zu betrachten ist. Die Aufsichtsratsvergütung soll rückwirkend ab dem 12.12.2023 erhöht werden – das ist rechtlich grundsätzlich zulässig, aber nicht unproblematisch. Rückwirkende Beschlüsse, die finanzielle Vorteile für die Organmitglieder schaffen, werfen Transparenz- und Fairnessfragen auf. Anleger sollten genau prüfen, ob die angeblich gestiegene Arbeitsbelastung hinreichend dokumentiert ist – andernfalls droht der Eindruck, dass sich Aufsichtsratsmitglieder selbst bedienen.

Frage: Welche Vergütungen sollen konkret beschlossen werden?

Rechtsanwalt Reime: Vorgesehen ist, dass der Aufsichtsratsvorsitzende künftig 21.600 Euro jährlich erhält, die übrigen Mitglieder jeweils 18.000 Euro – beides zahlbar in monatlichen Raten. Zudem ist eine Einmalzahlung der Differenz zwischen alter und neuer Vergütung für die Zeit seit Dezember 2023 geplant. In Summe bedeutet das eine deutliche finanzielle Verbesserung für das Gremium – auf Kosten der Gesellschaft.

Frage: Welche Empfehlung würden Sie Aktionären geben, die zur Hauptversammlung eingeladen sind?

Rechtsanwalt Reime: Ich empfehle den Aktionären, sich aktiv an der Hauptversammlung zu beteiligen oder ihre Stimmrechte ggf. zu übertragen. Bei der Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds sollte kritisch hinterfragt werden, ob dessen berufliche Nähe zur Gesellschaft ein echtes Kontrollorgan ermöglicht. Und bei der Vergütungsanpassung ist eine transparente Begründung erforderlich. Aktionäre sollten sich nicht scheuen, entsprechende Fragen zu stellen – auch in Bezug auf den wirtschaftlichen Zustand der Gesellschaft und die Aufwandssteigerungen, auf die sich die geplante Nachzahlung stützt.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

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