Frage: Frau Bontschev, die ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG hat für den 22. Mai 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Was ist Ihr erster Eindruck?
RAin Bontschev: Der Schritt zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ist rechtlich bedeutsam und signalisiert, dass tiefgreifende strukturelle Veränderungen anstehen. In diesem Fall geht es vor allem um die Erweiterung des Aufsichtsrats und zwei Neuwahlen. Hintergrund ist ein sogenanntes Minderheitsverlangen – also ein Antrag von Aktionären, die gemeinsam mindestens 5 Prozent des Grundkapitals halten.
Frage: Es soll ein weiteres Aufsichtsratsmitglied gewählt und ein ausgeschiedenes Mitglied ersetzt werden. Warum ist das für Anleger relevant?
RAin Bontschev: Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Gesellschaft. Jede Veränderung in seiner Zusammensetzung kann Einfluss auf die strategische Ausrichtung, die Überwachung der Geschäftsführung und die Interessenvertretung der Aktionäre haben. Für Anleger bedeutet das: Wer kontrolliert, wie kontrolliert wird – und mit welcher Agenda –, kann direkten Einfluss auf den Unternehmenskurs haben.
Frage: Konkret soll die Satzung geändert werden, um die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von fünf auf sechs zu erhöhen. Ist das unüblich?
RAin Bontschev: Nein, das ist formal zulässig und in vielen Gesellschaften üblich. Entscheidend ist hier das „Warum“ – denn eine Satzungsänderung muss gute Gründe haben. Dass dies aus einem Minderheitsverlangen hervorgeht, spricht dafür, dass es im Aktionärskreis unterschiedliche Auffassungen gibt. Anleger sollten genau beobachten, ob damit ein neues Machtgefüge im Aufsichtsrat geschaffen wird oder ob es um eine breitere Kompetenzaufstellung geht.
Frage: Der Vorschlag für das neue Mitglied ist Prof. Dr. Kai C. Andrejewski. Was sagen Sie zu dieser Personalie?
RAin Bontschev: Prof. Dr. Andrejewski bringt mit seiner Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sicher hohe Fachkompetenz mit. Doch Anleger sollten sich fragen, welche Rolle er im strategischen Gefüge der Gesellschaft künftig spielen soll – insbesondere im Zusammenhang mit dem zweiten Tagesordnungspunkt, also der Wahl des Ersatzmitglieds Dr. Wacker, einem sehr prominenten Namen. Solche Entscheidungen haben oft eine politische Komponente.
Frage: Es scheint also, dass diese außerordentliche Hauptversammlung auch ein Signal nach außen ist?
RAin Bontschev: Absolut. Die Versammlung ist nicht nur ein formaler Akt, sondern auch ein Ausdruck davon, wie sich Kräfteverhältnisse innerhalb der Aktionärsstruktur entwickeln. Wer jetzt investiert ist oder über eine Beteiligung nachdenkt, sollte das Geschehen rund um den Aufsichtsrat mit wachem Blick verfolgen. Änderungen in Kontrollorganen können langfristig die Unternehmensstrategie beeinflussen.
Frage: Was raten Sie den Aktionären jetzt?
RAin Bontschev: Erstens: Tagesordnung genau lesen und verstehen, wer hinter den Anträgen steht. Zweitens: Rechtzeitig anmelden, um an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen zu können – Frist ist der 19. Mai 2025. Drittens: Kritisch prüfen, ob die vorgeschlagenen Änderungen den Interessen aller Aktionäre dienen – und nicht nur einer bestimmten Gruppe.
Frage: Und was, wenn man sich als Aktionär überfordert fühlt?
RAin Bontschev: Dann sollte man nicht zögern, juristische Beratung einzuholen. Gerade bei börsennahen oder strukturrelevanten Entscheidungen kann es sinnvoll sein, sich professionell vertreten zu lassen. Die Rechte der Aktionäre enden nicht beim Stimmzettel – sie beginnen dort.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.
RAin Bontschev: Sehr gern.