Aktenzeichen: 70c IN 60/25
Köln, 14. April 2025 – Ein traditionsreiches Kölner Unternehmen steht vor einem entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren: Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren über das Vermögen der Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG, ansässig am Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, am 14. April 2025 um 10:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28842 eingetragene Gesellschaft betreibt am Standort Köln seit Jahren den Handel mit hochwertigen Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Gesetzlich vertreten wird die Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Roth Möbel Beteiligungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 81932, mit Sitz an gleicher Adresse. Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft ist Herr Alexander Roth.
Vor dem Hintergrund finanzieller Schwierigkeiten wurde nunmehr durch das Insolvenzgericht ein wichtiges Instrument des Gläubigerschutzes in Kraft gesetzt: Mit Beschluss vom 14. April 2025 bestellte das Amtsgericht Köln Frau Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Für die Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG bedeutet diese gerichtliche Maßnahme gravierende Einschränkungen:
Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin – also etwa Verkäufe, Überweisungen oder Vertragsabschlüsse – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam vorgenommen werden.
Zudem wurden sämtliche Schuldner des Einrichtungshauses Roth, insbesondere Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten, angewiesen, keine Zahlungen mehr unmittelbar an das Unternehmen zu leisten. Diese dürfen nun ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen. Gleichzeitig ist Frau Trompertz ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen sicherstellen, dass das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft gesichert bleibt und nicht weiter geschmälert wird.
Das weitere Verfahren bleibt mit Spannung abzuwarten. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Situation der Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG umfassend prüfen und dem Gericht über die Fortführungsmöglichkeiten oder eine mögliche Zerschlagung der Gesellschaft berichten.
Die Zukunft des traditionsreichen Einrichtungshauses ist damit zunächst ungewiss – doch das Verfahren bietet zugleich die Chance für einen möglichen Neuanfang oder eine geregelte Abwicklung.