Die Wiener Baupolizei hat bei gezielten Kontrollen illegale Kurzzeitvermietungen und zweckwidrige Wohnnutzungen aufgedeckt. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen in den Bezirken Wieden und Favoriten gelang es den Behörden, gleich zwei illegale Hotelbetriebe zu enttarnen. Auch mehrere nicht genehmigte Vermietungen in einem Hochhauskomplex wurden nachgewiesen. Besonders schwerwiegende Konsequenzen drohten jenen, die Gemeindebauwohnungen unrechtmäßig über Plattformen wie Airbnb vermietet hatten.
Die Aktion wurde vom „Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung“ der Baupolizei (MA 37) koordiniert. Die Einsätze in März und April 2025 erfolgten auf Basis intensiver Recherchen im Internet und vor Ort. Im Zuge der Überprüfungen wurden insgesamt 34 Strafanträge gestellt. Neben zwei nicht genehmigten Hotelbetrieben am Wiedner Gürtel stießen die Behörden im Hochhauskomplex in Favoriten auf zahlreiche zweckwidrige Kurzzeitvermietungen.
Seit Inkrafttreten einer Novelle am 1. Juni 2024 gelten in Wien strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung. Wer seine Wohnung über 90 Tage im Jahr vermietet, benötigt seither nicht nur die Zustimmung aller Miteigentümer, sondern auch eine offizielle Ausnahmegenehmigung. Diese wird nur unter strengen Auflagen gewährt. Die Stadt Wien verfolgt seither eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber illegalen Vermietungen.
Bis Ende März 2025 gingen bei der Baupolizei bereits 887 Anzeigen wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Kurzzeitvermietungen ein. In 163 Fällen wurden bisher Strafanträge eingeleitet – mit steigender Tendenz. Die gesetzlich festgelegte Höchststrafe liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohnung. Parallel dazu langten auch 808 reguläre Anträge auf genehmigte Kurzzeitvermietung ein – etwa durch Privatpersonen, die ihre Wohnung während einer längeren Abwesenheit nutzen lassen möchten, ohne die 90-Tage-Grenze zu überschreiten.
Besonders hart trifft die Stadt dabei gegen illegale Untervermietungen von Gemeindewohnungen durch. Wiener Wohnen identifizierte rund 100 Mieter, die ihre geförderte Wohnung in den Jahren 2012 bis 2022 systematisch über Plattformen wie Airbnb weitervermietet hatten. In all diesen Fällen wurde das Mietverhältnis gekündigt – verbunden mit einer lebenslangen Sperre für den Zugang zu Gemeindewohnungen. Zudem sollen die erzielten Einnahmen zurückgefordert werden.
Wiener-Wohnen-Direktorin Karin Ramser unterstrich die Ernsthaftigkeit der Verstöße. Die missbräuchliche Nutzung öffentlich finanzierter Wohnräume sei kein Kavaliersdelikt, betonte sie. Gemeindewohnungen seien für den langfristigen Wohnbedarf gedacht und dürften keinesfalls zur gewerblichen Einnahmequelle umfunktioniert werden. In allen Mietverträgen sei das Verbot der Untervermietung ausdrücklich geregelt.
Mit den jüngsten Maßnahmen will die Stadt nicht nur den Wohnungsmarkt entlasten, sondern auch gegen illegale Geschäftsmodelle im Bereich der Kurzzeitvermietung konsequent vorgehen.