Staatsanwaltschaft Freiburg
720 VA 490 Js 23153/13
Im Strafvollstreckungsverfahren gegen Ambroz Radi wegen Betrugs wurde gemäß §§ 73, 73c StGB die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 71.692,21 Euro und 19.040 Euro angeordnet. Hiervon konnten bisher 1.540 Euro sichergestellt werden.
Am 09.09.2013 trat die GIH Gastro & Immobilienmanagement UG in einen bereits zwischen der RAD Gastro-Service GmbH und der Geschädigten bestehenden Pachtvertrag ein.
Aufgrund gefasstem Willenentschlusses täuschte Herr Radi spätestens bei Vertragsübernahme über deren Zahlungsfähigkeit sowie Zahlungswilligkeit.
Ab September 2013 bis zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses im Dezember 2013 zahlte die GIH Gastro & Immobilienmanagement UG aufgrund vorgefassten Willenentschlusses den Pachtzins nicht.
Die Geschädigten werden aufgefordert, sich mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 1, 79114 Freiburg zum Aktenzeichen 720 VA 490 Js 23153/13 binnen 6 Monate schriftlich in Verbindung setzen.
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