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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von
Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 29.07.2024, Az.: 831 Js 28648/​21wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 687,96 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Unbekannt gebliebene Täter eröffneten im Namen des Einziehungsbeteiligten ein Konto bei der N26 Bank. Auf diesem Konto gingen dann insgesamt 67 Überweisungen verschiedener Privatpersonen im Zeitraum vom 06.09.2021 bis 12.10.2021 aus dem In- und Ausland ein. Insgesamt summierten sich die eingehenden Überweisungen auf 38.912,27 Euro. Die Gelder stammten aus zum Nachteil der jeweiligen Absender durch unbekannt gebliebene Täter begangene Betrugsstraftaten. Von dort wurden die Gelder überwiegend über einen Dienst mit der Bezeichnung „Wirexapp“ weitergeleitet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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