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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ambulanter Pflegedienst Hamdorf GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 53/25

Schwarzenbek, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Schwarzenbek hat im Verfahren über den Antrag der Ambulanter Pflegedienst Hamdorf GmbH, mit Sitz in der Kleiner Schmiedekamp 3, 21493 Schwarzenbek, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 22658, wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Maik Jahnke vertreten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, solange über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden ist. Grundlage hierfür ist § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO).

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit Beschluss vom 07.04.2025 wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Bahnhofstraße 7c, 21465 Reinbek, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm wurden weitreichende Befugnisse übertragen, um das Vermögen der Schuldnerin im Sinne der Gläubigergemeinschaft zu sichern:

  • Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Die Einziehung von Außenständen durch die Schuldnerin ist untersagt.

  • Dr. Sponagel wurde ermächtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen.

  • Ferner ist er berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf das Sonderkonto einzuzahlen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen eine geordnete Abwicklung der finanziellen Vorgänge sicherstellen, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder – sofern keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei jedem anderen Amtsgericht, wobei der fristgerechte Eingang in Schwarzenbek entscheidend ist. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Auch elektronische Einreichungen sind möglich, müssen jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie des § 130a ZPO entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Ausblick

Mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die Ambulanter Pflegedienst Hamdorf GmbH eine kritische Phase. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob eine wirtschaftliche Fortführung denkbar ist oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren erforderlich wird. Die Entscheidung über die Eröffnung steht noch aus – bis dahin sichert der vorläufige Insolvenzverwalter die vorhandenen Werte und schafft Transparenz über die Vermögensverhältnisse.

Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht
07. April 2025

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