Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für ProPhysio GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 280 IN 53/25

Mainz, 7. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ProPhysio GmbH – Sport- und Unfallrehabilitation im Vitanum, ansässig in der Hilgestraße 24, 55294 Bodenheim, hat das Amtsgericht Mainz am frühen Morgen des 07.04.2025 um 07:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Heiko Steffen Petzold, wohnhaft in Selzen.

Der Beschluss verfolgt das Ziel, das Vermögen der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwalt Bardo Sigwart, mit Kanzleisitz in Ingelheim (Ahornweg 12), zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort bedürfen sämtliche Verfügungen durch die Antragstellerin der ausdrücklichen Zustimmung des Insolvenzverwalters, um rechtswirksam zu sein.

Sicherung der Insolvenzmasse und Gläubigerschutz

Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen wird die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen maßgeblich eingeschränkt. Sämtliche Zahlungseingänge und -leistungen Dritter – insbesondere von Schuldnern der Antragstellerin – sind ab sofort ausschließlich unter Beachtung der getroffenen Anordnung vorzunehmen. Diese Verpflichtung soll sicherstellen, dass Vermögenswerte nicht unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse für eine spätere Gläubigerbefriedigung erhalten bleibt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält mit seiner Bestellung das Recht, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin umfassend Auskunft zu verlangen, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und – soweit erforderlich – bereits operative Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte zu ergreifen. Ziel dieser Überwachung ist es, die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen und das Unternehmen gegebenenfalls auf eine geregelte Fortführung oder Abwicklung vorzubereiten.

Rechtsmittel und Fristen

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese Notfrist beginnt mit der Zustellung oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf der offiziellen Internetplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzureichen oder kann zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden – jedoch ist der fristgerechte Eingang in Mainz entscheidend. Auch Gläubiger können im Rahmen von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen möchten.

Datenschutz und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Die datenschutzrechtlichen Hinweise gemäß DSGVO und weiteren einschlägigen Vorschriften sind auf der Website des Gerichts unter www.agmz.justiz.rlp.de abrufbar oder können auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die ProPhysio GmbH beginnt ein kritischer Abschnitt für das Unternehmen – nun liegt es in den Händen des Insolvenzverwalters, die wirtschaftliche Substanz zu prüfen und die weiteren Schritte vorzubereiten.

Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht
07. April 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Weingut Axel Bauer GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die netgrade GmbH angeordnet