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Insolvenzantrag der Real Equity Invest GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 450/24

Offenbach am Main, 26. März 2025 – Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Real Equity Invest GmbH, mit Sitz in der Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich, einen endgültigen Beschluss gefasst: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Andreas Blaschkowski, wohnhaft in Dietzenbach. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – insbesondere Gerichtskosten und die Vergütung eines potenziellen Insolvenzverwalters.

Rechtliche und wirtschaftliche Folgen

Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, es findet keine Verwertung der Vermögenswerte durch einen Verwalter statt, und Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geregelten Verfahrens anmelden. In der Praxis bedeutet dies meist das faktische Ende der Gesellschaft.

Die Entscheidung des Gerichts stellt zugleich eine der letzten formalen Stationen im Leben eines Unternehmens dar, dessen wirtschaftliche Grundlagen vollständig entfallen sind. Ob und wann eine Löschung der Real Equity Invest GmbH im Handelsregister erfolgen wird, bleibt nun dem zuständigen Registergericht und den Gesellschaftern überlassen.

Hinweis

Die Abweisung mangels Masse ist eine Maßnahme zum Schutz der Justizressourcen und soll verhindern, dass Verfahren geführt werden, bei denen keinerlei Aussicht auf Kostendeckung oder Gläubigerbefriedigung besteht.

Amtsgericht Offenbach am Main – Insolvenzgericht
26. März 2025

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