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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Buchmann GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 8/24

Das Amtsgericht Cottbus hat am 7. März 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Buchmann GmbH & Co. KG beschlossen, die zuvor am 30. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Die Buchmann GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Spremberger Straße 29, 01968 Senftenberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRA 1223 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Ulrich Buchmann, wohnhaft in Großräschen, vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Buchmann Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Senftenberg.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfallen die zuvor bestehenden Einschränkungen zur Vermögenssicherung. Diese Entscheidung könnte darauf hindeuten, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verändert hat oder das Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt wird.

Das Amtsgericht Cottbus bleibt weiterhin für das Verfahren zuständig und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.

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