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Rechnen Sie bitte mit einem Totalverlust Ihres Investments in Sachen DEGAG, was Forderungen gegen die bald insolventen Unternehmen betrifft.

whoismargot (CC0), Pixabay

Es wird irgendwann eine Insolvenzquote geben, die jedoch nur einen Bruchteil Ihres eingesetzten Kapitals ausmachen wird. Ich gehe von einer Größenordnung von maximal 10 % bis 15 % aus – und das erst nach drei Jahren oder länger.

Um überhaupt in den Genuss dieser Quote zu kommen, muss erreicht werden, dass die eigene nachrangige Forderung der Genussrechte als gleichrangige Forderung anerkannt wird – vergleichbar mit denen von Lieferanten, Banken oder sogar Vertriebspartnern, die ihre gigantischen Provisionen fällig gestellt haben.

Damit kommen wir zu dem Punkt, wo ich aktuell die größten Chancen sehe, den eigenen Schaden zumindest etwas zu verringern: Wir haben mittlerweile über 100 Beratungsprozesse geprüft und dabei letztlich nur acht gefunden, bei denen wir sagen können: „Okay, das war eine ordnungsgemäße Beratung, von dem Berater würde ich mich auch beraten lassen.“

Alle anderen Beratungsprozesse waren nach Einschätzung der von uns befragten Rechtsanwälte mangelhaft und könnten daher eine Beraterhaftung begründen. Jeder Anleger sollte also genau das tun: Den eigenen Beratungsprozess von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und dann entscheiden, ob der Vermittler verklagt werden soll.

Das Problem ist nur: Es muss schnell geschehen! Denn natürlich werden auch andere Rechtsanwälte auf diese Idee kommen – und jedem dürfte klar sein, dass keiner der Vermittler über genügend finanzielle Mittel verfügt, um sämtliche Forderungen auszugleichen.

Übrigens: Jeder Rechtsanwalt, der ein solches Mandat annimmt, muss prüfen, ob der Vermittler, der verklagt werden soll, zum Zeitpunkt der Klage auch tatsächlich in der Lage wäre, einen verlorenen Prozess finanziell zu tragen. Dies muss er sogar dokumentieren.

Weitere potenzielle Haftungsgegner könnten sich aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben, falls festgestellt wird, dass möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Dafür gibt es aber derzeit noch keine konkreten Anhaltspunkte. Da sich jedoch alle Entwicklungen rund um DEGAG stets äußerst dynamisch gestalten, möchte ich diesen Punkt dennoch nicht unerwähnt lassen.

 

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