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Interview mit Rechtsanwalt Reime: So schützen Sie sich vor IBAN-Missbrauch

Tumisu (CC0), Pixabay

Frage: Herr Reime, wie konnte ein System wie SEPA-Lastschrift so anfällig für Betrug werden?

Reime: Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde ursprünglich entwickelt, um den Zahlungsverkehr in Europa einfacher und schneller zu machen. Das Problem: Es gibt fast keine Sicherheitskontrollen. Händler und Banken prüfen in der Regel nicht, ob der Kontoinhaber die Zahlung autorisiert hat. Das macht es für Betrüger erschreckend leicht, fremde IBAN-Daten zu missbrauchen.

Frage: Welche Maßnahmen könnten die Verkehrsunternehmen ergreifen, um solche Betrugsfälle zu verhindern?

Reime: Die Verkehrsbetriebe könnten zum Beispiel die Identität der Kontoinhaber mit zweistufigen Verifizierungsverfahren überprüfen, bevor sie ein Ticket ausstellen. Ein Abgleich von Name, IBAN und Bestelldaten wäre eine Möglichkeit. Aber viele Unternehmen scheuen solche Maßnahmen, weil sie den Zahlungsprozess verlangsamen könnten.

Frage: Was können Verbraucher tun, um sich vor solchen Betrügereien zu schützen?

Reime: Der wichtigste Schritt ist, regelmäßig die Kontoauszüge zu prüfen. SEPA-Lastschriften können innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden, bei betrügerischen Abbuchungen sogar bis zu 13 Monate. Wer bereits von Datenmissbrauch betroffen war, sollte seine IBAN ändern lassen und besonders vorsichtig mit seinen persönlichen Daten umgehen – insbesondere online.

Frage: Ist es nicht Aufgabe der Banken, solche Betrugsfälle zu verhindern?

Reime: In der Theorie ja, in der Praxis leider oft nicht. Banken sind nicht verpflichtet, vor der Abbuchung zu prüfen, ob der Kontoinhaber tatsächlich zugestimmt hat. Das heißt, die Verantwortung wird de facto auf den Verbraucher abgewälzt. Es fehlt eine gesetzliche Regelung, die Banken und Händler stärker in die Pflicht nimmt, ihre Systeme sicherer zu gestalten.

Frage: Was erwarten Sie von der Politik in diesem Bereich?

Reime: Es braucht dringend gesetzliche Vorgaben, die Banken und Händler verpflichten, Sicherheitsmechanismen wie zweistufige Authentifizierung einzuführen. Klar, das mag die Bequemlichkeit und Geschwindigkeit etwas einschränken, aber die Sicherheit der Verbraucher muss Vorrang haben. Der Gesetzgeber darf hier nicht länger zusehen.

Verbraucherschutz: Eigeninitiative gefragt

Bis der Gesetzgeber aktiv wird und das SEPA-Lastschriftverfahren sicherer gestaltet, bleibt es vor allem an den Verbrauchern, sich selbst zu schützen. Hier einige Tipps:

Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge

Unerklärliche Abbuchungen sollten sofort der Bank gemeldet werden. Rückbuchungen können in vielen Fällen problemlos durchgeführt werden.

Vorsicht bei der Weitergabe von Daten

Persönliche Informationen, insbesondere IBAN und Kontodaten, sollten nie leichtfertig weitergegeben werden – weder online noch telefonisch.

IBAN wechseln bei Verdachtsfällen

Wenn einmal ein Missbrauch der Kontodaten festgestellt wurde, empfiehlt es sich, die IBAN zu ändern, um zukünftige Betrugsfälle zu vermeiden.

Zweifache Authentifizierung aktiv einfordern

Verbraucher können sich bei ihrer Bank erkundigen, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie TAN-Verfahren oder Push-Benachrichtigungen aktiviert werden können.

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