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ARCHplus Immobilien GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 1980/24

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 9. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARCHplus Immobilien GmbH, ansässig im Eichwiesenring 10, 70567 Stuttgart, umfassende Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 731171 eingetragen ist, wird von den Liquidatoren Thomas Mayer-Doderer und Hanns-Paul Rupp vertreten.

Ziel der Maßnahmen ist es, bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der ARCHplus Immobilien GmbH zu verhindern.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas, Kanzleisitz Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart, bestellt. Dr. Kulas ist unter der Telefonnummer 0711 70707580 oder per Fax 0711 70707588 erreichbar.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Dr. Kulas mit der Aufgabe betraut, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und eine erste Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen.

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Die ARCHplus Immobilien GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über Vermögensgegenstände vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu schützen und unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern.
  2. Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbeschlüssen oder einstweiligen Verfügungen, sind vorerst untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  3. Verwaltung der Bankkonten
    Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie die Außenstände der Schuldnerin gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten, das den rechtlichen Vorgaben entspricht (gemäß den Urteilen des BGH vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17).
  4. Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen
    Dr. Kulas ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der ARCHplus Immobilien GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Gleichzeitig wurde den Gläubigern der Schuldnerin (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Alle Leistungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Befugnis zur Einsichtnahme
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die ARCHplus Immobilien GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Zugang zu den Büchern und Geschäftspapieren zu gewähren sowie auf Verlangen relevante Dokumente herauszugeben.

Prüfung der Insolvenztauglichkeit

Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört es, zu überprüfen, ob das vorhandene Vermögen der ARCHplus Immobilien GmbH ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte

Gläubiger und Geschäftspartner der ARCHplus Immobilien GmbH werden dringend aufgefordert, den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Folge zu leisten. Insbesondere sind alle Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Der vollständige Beschluss, einschließlich weiterer Details, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet die Möglichkeit, das Vermögen der ARCHplus Immobilien GmbH zu sichern und eine gründliche Analyse der finanziellen Situation durchzuführen. Ob das Unternehmen in der Lage ist, durch eine Sanierung eine Perspektive zu entwickeln, oder ob eine Liquidation unausweichlich ist, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
10.01.2025

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