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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Addend GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 15. Januar 2025 um 13:02 Uhr hat das Amtsgericht Erfurt unter dem Aktenzeichen 171 IN 9/25 im Rahmen eines Insolvenzantrags der Addend GmbH, Schmidtstedter Straße 29, 99084 Erfurt, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 504743, wird durch die Geschäftsführerin Sandra Jahn vertreten.

Die Addend GmbH, die ihren Geschäftszweig in der Übernahme von Entwicklungs- und Ingenieurdienstleistungen sieht, steht nun vor der Prüfung ihrer finanziellen Situation im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzantrag wurde durch die Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin Doreen Proßmann-Linsel, Oststraße 12, 99086 Erfurt, gestellt.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christian Stunz, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt. Herr Stunz ist ab sofort befugt, die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Addend GmbH zu prüfen und zu überwachen.

Im Zuge der getroffenen Maßnahmen dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Diese Regelung erstreckt sich insbesondere auf die Einziehung von Außenständen, um sicherzustellen, dass alle Mittel der Gesellschaft ordnungsgemäß verwaltet und kontrolliert werden. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine mögliche wirtschaftliche Neustrukturierung zu ermöglichen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 9 InsO.

Das Insolvenzgericht hat mit dieser Entscheidung den ersten Schritt zur umfassenden Prüfung der Vermögenslage der Addend GmbH eingeleitet. Die weiteren Ergebnisse und Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens bleiben abzuwarten.

Erfurt, 15. Januar 2025

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