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Mangels Masse abgewiesen: Insolvenzverfahren über die Falcos Gastro GmbH eingestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wolfsburg hat am 15. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falcos Gastro GmbH, Porschestraße 102, 38440 Wolfsburg, unter dem Aktenzeichen 25 IN 107/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Die Falcos Gastro GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 209833 eingetragen ist, wurde durch ihren Geschäftsführer Christian Haertle, Max-Osterloh-Platz 9, 38102 Braunschweig, vertreten.

Mit der Entscheidung wurden die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens am selben Tag aufgehoben. Die Insolvenzmasse der Gesellschaft reicht nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Daher wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, und die Gesellschaft wird keine weitere Möglichkeit zur Sanierung oder geordneten Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters erhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch andere Beschwerdeberechtigte innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung.

Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Für die Fristwahrung ist jedoch der Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg maßgeblich.

Die vollständige Entscheidung des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Wolfsburg das Verfahren über die Falcos Gastro GmbH beendet. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft können nun nicht mehr im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens gelöst werden, da die zur Abdeckung der Verfahrenskosten erforderlichen Mittel fehlen.

Amtsgericht Wolfsburg, 15. Januar 2025

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