Geschäftsnummer: 9 IN 737/24
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 14. Januar 2025 um 15:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der A & V Gleissicherung GmbH, mit Sitz Am Wasserturm 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 104691 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Anoshan Rasa vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Bandrack, tätig bei der Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Telefon: 069 366002-0
- Fax: 069 366002-160
Anordnungen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 InsO getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten:
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der A & V Gleissicherung GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle abfließen. - Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Gelder:
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der A & V Gleissicherung GmbH (z. B. Kunden oder Geschäftspartnern) ist untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten.
- Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gemäß Urteil vom 07. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht. Dieses Konto dient der Verwaltung der späteren Insolvenzmasse. - Auskunftspflichten:
- Finanzbehörden, Banken und sonstige Institute: Diese Stellen werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen.
- Kraftfahrt-Bundesamt: Sofern notwendig, wird auch das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, relevante Informationen bereitzustellen.
- Weitergabe von Unterlagen: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, Abschriften von Dokumenten anzufertigen, sofern dies für die Prüfung der Vermögenslage der Schuldnerin notwendig ist.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die Vermögenswerte der A & V Gleissicherung GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird:
- die finanzielle Lage der Schuldnerin prüfen,
- die Insolvenzmasse erfassen und sichern,
- dem Gericht Bericht erstatten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Auf Grundlage dieses Berichts wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Rechtsfolgen für Beteiligte
- Drittschuldner: Zahlungen an die Schuldnerin sind unzulässig und nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Schuldnerin: Die A & V Gleissicherung GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Banken und Behörden: Diese sind verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die der vorläufige Insolvenzverwalter benötigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung einzureichen.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzureichen. Alternativ kann sie auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
- Inhalt: Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die nächsten Wochen nutzen, um die Vermögens- und Finanzlage der A & V Gleissicherung GmbH zu prüfen. Auf Grundlage seiner Erkenntnisse wird das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
14. Januar 2025