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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Chroma Experience GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 6/25

Das Amtsgericht Kiel hat am 14. Januar 2025 um 11:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chroma Experience GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Ringstraße 89, 24114 Kiel, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 7720 KI eingetragen. Sie wird von den Geschäftsführern Martin Brecht-Precht und Paul Kamil Lewandowski vertreten.

Anordnungen des Gerichts zur Sicherung des Vermögens

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Niklas Marwedel, ansässig in der Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt.
  2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
    Verfügungen der Chroma Experience GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:

    • Forderungen der Schuldnerin einzuziehen
    • Bankguthaben der Schuldnerin zu verwalten
    • Eingehende Gelder entgegenzunehmen
    • Zahlungsverbote an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Chroma Experience GmbH (z. B. Kunden oder Vertragspartnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Insolvenzmasse der Chroma Experience GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Er wird dem Gericht berichten, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen:

  • Frist:
    Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eingereicht werden.
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
  • Inhalt:
    Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht einen ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der Chroma Experience GmbH unternommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin umfassend prüfen und dem Gericht Bericht erstatten. Auf Grundlage seiner Erkenntnisse wird das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht
14. Januar 2025

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