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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der EDUBAO GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36e IN 3795/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EDUBAO GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. Januar 2025 beschlossen, die Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufzuheben.

Die EDUBAO GmbH, ehemals geschäftsansässig in der Bornitzstraße 73-75, 10365 Berlin, sowie in der Lessingstraße 62a, 99510 Apolda, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 208988 eingetragen und wurde durch die Geschäftsführerin Thi Huyen Nga Le vertreten. Das Unternehmen war im Bereich des Haltens von Anteilen, Marken- und Lizenzrechten, der Entwicklung und des Vertriebs von Softwaresystemen sowie dem Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten tätig.

Hintergrund des Verfahrens

Die antragstellende Gläubigerin hat die Hauptsache für erledigt erklärt, was zur Folge hatte, dass das Gericht die mit Beschluss vom 20. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben hat. Diese Maßnahmen dienten ursprünglich der Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin während der Prüfung des Insolvenzantrags.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet der gerichtliche Eingriff in die Vermögensverwaltung der EDUBAO GmbH. Die Entscheidung reflektiert die Erledigung des Antrags, womit das Verfahren voraussichtlich ohne weitere Maßnahmen eingestellt wird.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch diesen Beschluss den geordneten Abschluss eines Teils des Verfahrens signalisiert. Weitere Schritte oder eine Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens hängen von zukünftigen Entwicklungen ab.

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