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Vorläufige Insolvenzverwaltung über LUPA Personal GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bonn hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der LUPA Personal GmbH & Co. KG angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs zu prüfen.

Hintergrund des Verfahrens

Die LUPA Personal GmbH & Co. KG, ansässig in der Maximilianstraße 40, 53111 Bonn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 8568 eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die LUPA Verwaltungsgesellschaft mbH, ebenfalls mit Sitz in Bonn und eingetragen unter HRB 21670. Diese wird durch den Geschäftsführer Lukasz Dominik Pactwa, wohnhaft in Overath, vertreten.

Die Gesellschaft ist im Bereich der Personalvermittlung und Zeitarbeit tätig und hat in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Arbeitskräften in unterschiedlichen Branchen geleistet.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mit Beschluss vom 10. Januar 2025 um 13:39 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Rechtsanwalt Jochen Müller, mit Kanzleisitz Zum Markt 10, 53894 Mechernich, wurde vom Gericht als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Kerninhalte des Beschlusses

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ziele und weitere Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu analysieren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Verfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob die Liquidation unvermeidlich ist.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner der LUPA Personal GmbH & Co. KG werden aufgefordert, künftige Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zudem sind Gläubiger aufgerufen, ihre Forderungen im Rahmen des Verfahrens geltend zu machen.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Jochen Müller
Zum Markt 10
53894 Mechernich
Telefon: [Telefonnummer einfügen]
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]

Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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