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Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren der BMV Bauen mit Vertrauen GmbH festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 114/24 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz am 13. November 2024 einen bedeutenden Beschluss gefasst. Es geht um die Festsetzung der Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel, der im Verfahren über das Vermögen der BMV Bauen mit Vertrauen GmbH tätig ist.

Die BMV Bauen mit Vertrauen GmbH, ansässig im Gewerbepark West Nr. 13, 76863 Herxheim, wird von der Geschäftsführerin Andrea Metz vertreten. Das Unternehmen befindet sich in einem Insolvenzverfahren, bei dem Rechtsanwalt Haspel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Seine Kanzlei befindet sich in der Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz.

Gemäß den §§ 21 Abs. 2 Satz 1, 64 der Insolvenzordnung (InsO) wurden die Vergütung, Auslagen und die anfallende Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung: xxx €
Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV: xxx €
19 % Umsatzsteuer: xxx €

Gesamtbetrag: xxx €

Es wurde gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Diese Entscheidung ermöglicht es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, seine bisher erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und trägt zur geordneten Fortführung des Insolvenzverfahrens bei.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 Euro übersteigt. Ist dies nicht der Fall, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder mit der Verkündung der Entscheidung. Weitere Einzelheiten zur Einlegung der Rechtsmittel können dem vollständigen Beschluss entnommen werden.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden. Betroffene und Interessierte haben somit die Möglichkeit, sich umfassend über den Stand des Verfahrens und die weiteren Schritte zu informieren.

Amtsgericht Landau in der Pfalz – 13. November 2024

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