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Korrektur im Insolvenzverfahren der FWU Factoring GmbH: Amtsgericht München stellt Gläubigerausschuss neu zusammen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FWU Factoring GmbH, ansässig am Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald (HRB 91648), hat das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1500 IN 10695/24 eine Berichtigung hinsichtlich der Zusammensetzung des Gläubigerausschusses vorgenommen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Schneider, befindet sich seit mehreren Monaten im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Nach den jüngsten Beschlüssen des Amtsgerichts München wurde festgestellt, dass ein Schreibversehen zu fehlerhaften Angaben über die Gläubigerausschussmitglieder geführt hatte. Diese Berichtigung betrifft insbesondere die Beschlüsse vom 30.08.2024 und 30.10.2024.

Details der Berichtigung:

Beschluss vom 30.08.2024: Der Satz zur Berufung des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde wie folgt berichtigt:
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wurden korrekt bestellt:
Rechtsanwalt Frank Grell, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg
Michael Lauer, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald
M&G Investment Management Limited, vertreten durch die Kanzlei Simmons & Simmons LLP, Friedrich-Ebert-Anlage 4, 60308 Frankfurt, repräsentiert durch die Rechtsanwälte Dr. Christopher Kranz und Samuel Aladar.

Beschluss vom 30.10.2024: Die Neuzusammenstellung des Gläubigerausschusses für die Zeit bis zur ersten Gläubigerversammlung lautet wie folgt:
Michael Lauer, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald
Rechtsanwalt Frank Grell, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg

Hintergrund und Gründe:

Diese Berichtigung war erforderlich, um das Verfahren korrekt und im Einklang mit den Interessen der Gläubiger fortzuführen. Das Amtsgericht München stellte fest, dass es sich um ein offenkundiges Schreibversehen handelte, welches nun formell berichtigt wurde.

Hinweis:

Der vollständige Beschluss und die Berichtigung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden. Mit dieser Maßnahme stellt das Gericht sicher, dass alle Verfahrensbeteiligten korrekt informiert sind und die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses klar definiert ist.

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