Im Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 38 IN 53/24 hat das Amtsgericht Kleve über das Vermögen der Die Autotransporter UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Niederrheinallee 55, 47506 Neukirchen-Vluyn und eingetragen im Handelsregister unter HRB 19200, entscheidende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Vladimir Mitrovic, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker aus Oberhausen bestellt. Herr Schwentker, erreichbar in der Kanzlei Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, wird ab sofort die finanziellen Verfügungen der Die Autotransporter UG überwachen und sicherstellen, dass nur im Interesse der Insolvenzmasse und Gläubiger gehandelt wird. Ohne seine Zustimmung sind keine Verfügungen über das Unternehmensvermögen zulässig.
Gemäß gerichtlicher Anordnung sind sämtliche Drittschuldner dazu angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten und nicht direkt an das Unternehmen. Herr Schwentker ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Die Autotransporter UG einzuziehen und die eingehenden Gelder zu verwalten. Darüber hinaus wurde verfügt, dass alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Die Autotransporter UG vorübergehend eingestellt werden, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Diese Anordnung unterstreicht die Dringlichkeit, das Vermögen der Die Autotransporter UG umfassend zu sichern und nachteilige Vermögensveränderungen zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Die Autotransporter UG sowie alle betroffenen Gläubiger können gegen diesen Beschluss binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kleve, Kavarinerstraße 20, 47533 Kleve, einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung bzw. der Zustellung der Entscheidung oder, bei öffentlicher Bekanntmachung, zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Absicht zur Anfechtung deutlich machen.
Mit diesem Beschluss sichert das Amtsgericht Kleve die Insolvenzmasse der Die Autotransporter UG, um die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerinteressen zu gewährleisten. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve einsehbar.