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Grundsteuer-Schock ab 2025: „Das grenzt an Enteignung“ – von 300 auf 2700 Euro

geralt (CC0), Pixabay

Ab 2025 tritt eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre in Kraft, und für viele Hausbesitzer könnte das ein teures Erwachen bedeuten. Die neue Berechnung der Grundsteuer bringt deutliche Mehrbelastungen mit sich – in einigen Fällen explodiert die Steuer förmlich. Besonders ältere Hausbesitzer und Menschen mit kleinen Gärten sind von der Reform stark betroffen. Doch was genau steckt hinter dieser Änderung?

Neue Grundsteuerberechnung ab 2025 – Alte Werte werden durch moderne Bodenrichtwerte ersetzt

Die Reform betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Berechnungsformel, die auf aktuellen Bodenrichtwerten basiert. Diese Bodenrichtwerte, die von den Gemeinden oder dem Finanzamt bereits verschickt werden, sorgen dafür, dass die Grundsteuer in vielen Fällen um ein Vielfaches steigt. Ein Beispiel aus Stuttgart zeigt die dramatischen Auswirkungen: Ein Rentnerpaar, das bisher 195 Euro an Grundsteuer zahlte, muss zukünftig 2.875 Euro entrichten. „Das grenzt an Enteignung“, so die verärgerte Reaktion des Rentners.

Ältere Hausbesitzer besonders stark betroffen

Besonders ältere Immobilienbesitzer, die seit Jahrzehnten in ihren Häusern leben, sind durch die neuen Berechnungen stark belastet. Während der Wertzuwachs ihrer Immobilien in den letzten Jahren oft unterschätzt wurde, macht sich dies nun bemerkbar. Eine Auswertung der Bodenrichtwerte zeigt, dass diese Gruppe deutlich höhere Steuerbescheide erhält als jüngere Käufer, die ihre Immobilien erst vor wenigen Jahren erworben haben.

Mehr Belastung für Wohnimmobilien – Gewerbe bleibt oft verschont

Obwohl die Reform offiziell „aufkommensneutral“ sein soll, können die tatsächlichen Belastungen für viele Einzelhaushalte drastisch steigen. Dies liegt daran, dass die Kommunen die sogenannten Hebesätze selbst festlegen können. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, weist darauf hin, dass die Belastung besonders bei Wohnimmobilien massiv ansteigt, während gewerblich genutzte Immobilien oft weniger stark betroffen sind.

Einspruch möglich – Eigentümer sollten Bescheide genau prüfen

Trotz der drastischen Erhöhungen gibt es für Eigentümer eine Möglichkeit, sich zu wehren. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Oft sind Angaben zu Wohn- oder Grundstücksfläche, Bodenrichtwert oder Baujahr fehlerhaft, und ein Einspruch kann finanzielle Entlastung bringen. Eigentümer haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, diesen anzufechten.

Während sich die Bundesregierung bemüht, die Reform als notwendige Anpassung zu verkaufen, steht für viele Betroffene bereits fest: Die neue Grundsteuer trifft sie hart – in einigen Fällen härter, als sie es sich hätten vorstellen können.

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