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Abgelehnt

aitoff (CC0), Pixabay

Der US-Rapper Sean „Diddy“ Combs, der unter anderem wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung und organisierter Kriminalität angeklagt ist, bleibt weiterhin ohne Möglichkeit auf Kaution inhaftiert.

Die Anwälte von Combs scheiterten erneut mit ihrem Versuch, ihren Mandanten gegen eine hohe Kaution aus dem Metropolitan Detention Center in Brooklyn freizubekommen. Medienberichten zufolge wies ein Richter am gestrigen Tag den zweiten Antrag auf Freilassung zurück.

Bereits einen Tag zuvor hatte eine New Yorker Richterin die Entlassung von Combs blockiert, woraufhin seine Anwälte Berufung einlegten. Laut der „New York Times“ („NYT“) beschrieben Combs’ Verteidiger die Haftbedingungen als „erschreckend“. Sie boten an, dass er die Zeit bis zum Prozessbeginn unter strenger Überwachung in seinem Haus in Florida verbringen könnte.

Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentierte, dass Combs eine „extreme Gefahr“ für die Gesellschaft darstelle, und betonte, dass eine Freilassung das Risiko berge, dass er Zeugen einschüchtern und die Justiz behindern könnte. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und lehnte die Freilassung ab.

Der Musiker wurde am Montagabend in New York verhaftet. Aus der Anklage geht hervor, dass er über Jahrzehnte hinweg Frauen bedroht, missbraucht und genötigt haben soll, seine sexuellen Forderungen zu erfüllen und darüber zu schweigen, um seinen Ruf zu schützen. Beim Verlesen der Anklage am Dienstag plädierte Combs auf „nicht schuldig“. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.

Bereits seit letztem Jahr gibt es mehrere Zivilklagen gegen Combs wegen Vergewaltigung und Missbrauchs. Im März sorgten Razzien in Los Angeles und Miami für Aufsehen, als Ermittler Häuser des Rappers durchsuchten.

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