Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 24/24
Das Amtsgericht Dortmund hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BT Projekt GmbH, Hintere Schildstraße 15, 44263 Dortmund, eine entscheidende Maßnahme getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32932 und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shemsi Hajzeraj, Piepenstockstraße 44, 44263 Dortmund, ist im Bereich Kauf, Verkauf, Vermietung, Projektierung von Immobilien sowie der Erbringung von Trockenbauarbeiten tätig.
Am 19. Juni 2024 um 15:55 Uhr wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Gemäß der Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der BT Projekt GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag geschützt bleibt.
Zusätzlich wurde den Schuldnern der BT Projekt GmbH (Drittschuldnern) verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ferner wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Schritte dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Mittel der BT Projekt GmbH. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und soll die Grundlage für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung der Gesellschaft schaffen.
Amtsgericht Dortmund, 19.06.2024