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UN-Vertrag zum Schutz indigener Völker vor Bio-Piraterie verabschiedet
Staatsanwaltschaft Duisburg

UN-Vertrag zum Schutz indigener Völker vor Bio-Piraterie verabschiedet

Die Vereinten Nationen haben ein wegweisendes Abkommen verabschiedet, um indigene Völker besser vor sogenannter Bio-Piraterie zu schützen. Über 190 Staaten einigten sich auf den Vertrag, der sicherstellen soll, dass indigene Gemeinschaften fair entschädigt und an den Gewinnen beteiligt werden, wenn ihr traditionelles Wissen über Heil- oder Nutzpflanzen kommerziell genutzt wird.

Indigene Völker nutzen seit Jahrhunderten Heil- und Nutzpflanzen zur Behandlung von Krankheiten und für andere Zwecke. In der Vergangenheit haben Pharmaunternehmen und multinationale Konzerne dieses Wissen entdeckt, sich patentieren lassen und die betroffenen Gemeinschaften oft ohne Entschädigung zurückgelassen. Mit dem neuen Abkommen soll dies künftig verhindert werden.

Das Abkommen sieht vor, dass Unternehmen, die das Wissen indigener Völker nutzen, diese Gemeinschaften konsultieren und eine faire und gerechte Entschädigung vereinbaren müssen. Dies schließt sowohl finanzielle Vergütungen als auch andere Formen der Unterstützung ein, wie etwa den Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung.

Die Vereinten Nationen betonen, dass das Abkommen ein wichtiger Schritt ist, um die Rechte und das kulturelle Erbe indigener Völker zu schützen und gleichzeitig nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Umsetzung des Abkommens wird nun von den Mitgliedsstaaten überwacht und durchgesetzt, um sicherzustellen, dass indigene Gemeinschaften tatsächlich von ihrem Wissen profitieren.

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