Staatsanwaltschaft Heidelberg
630 VS 120 Js 745/24
Durch das Amtsgericht Heidelberg ist am 26.02.2024 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 13.03.2024 rechtskräftig ist. Im Hinblick auf die Diebstahlstaten des Herrn Eljmaz Durakov wurde dabei die erweiterte Einziehung der folgenden Gegenstände angeordnet:
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Reifendruckluftprüfer, silber |
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Verschiedene Werkzeugkleinteile |
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Bohrkrone Stein mit SDS-Aufnahme, 82mm, silber |
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Trennschleifer 115mm, Bosch PWS 700-115, Kabel, grün |
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2 Ratschensets |
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Akku-Bohrschrauber Panasonic EY7441, 14,4 Volt, schwarz |
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Akku-Bohrschrauber PSR 14,4 Volt LI-2, Bosch, grün |
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Manueller Tacker |
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Bohrmaschine PSB 500 RE, Bosch, Kabel, grün |
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Trennschleifer 125mm, Matika, GA5030R (2021.9), Kabel, Blau, 1901729 R |
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4 verschiedene Zangen |
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3 Bit-Setts |
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Borhammer, PureWork, BPMB 950, Kabel, blau |
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KFZ-Handy-Ladegerät mit Kabel USB |
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Trennmaschine, Bosch, GWS22-230JH, Kabel, blau, 805005229 (05/2018) |
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Akku-Bohrschrauber, AEG, 460599 01007826 B2019, AEG BSB18C2, Pro Li, orange |
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Trennmaschine 125mm, Parkside, PWS125F6(2021-6), grün |
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die oben genannten Gegenstände wurden beim Verurteilten aufgefunden. Entweder entwendete dieser die Gegenstände kurz vor dem 11.12.2023, um sie dauerhaft für sich zu behalten, oder er erwarb die Gegenstände kurz vor dem 11.12.2023, wobei er billigend in Kauf nahm, dass der Unbekannte unrechtmäßig in den Besitz der Gegenstände gekommen war. Tatsächlich wurden die Gegenstände kurz vor dem 11.12.2023 entwendet.
Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung an sich zu verlangen.
Der jeweilige Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, zum Aktenzeichen 630 VA 120 Js 745/24 schriftlich in Verbindung setzen.
Bauer
Rechtspfleger
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