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Hersteller dürfen unverkaufte Kleidung und Elektroartikel nicht mehr vernichten

jarmoluk (CC0), Pixabay

Das EU-Parlament hat eine wegweisende Regelung verabschiedet: Hersteller dürfen unverkaufte Kleidung und Elektroartikel nicht mehr einfach vernichten. Die Abgeordneten in Straßburg haben beschlossen, dass diese Produkte stattdessen wiederverwendet oder repariert werden müssen. Diese Maßnahme steht im Kontext der Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, dass Produkte länger halten und leichter wiederverwendet oder repariert werden können. Zusätzlich sollen „Produktpässe“ eingeführt werden, über die Käufer Informationen zur Nachhaltigkeit erhalten. Diese wegweisende Initiative muss noch von den EU-Staaten gebilligt werden.

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