Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon weiterhin als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wies die Beschwerde von Amazon gegen die Entscheidung der Bonner Kartellwächter ab. Im Juli 2022 hatten die Wettbewerbshüter Amazon diese Stellung zugeschrieben, was ihnen weitere kartellrechtliche Schritte ermöglicht. Amazon hatte gegen diesen Beschluss juristisch vorgegangen, erlitt jedoch nun eine Schlappe vor dem BGH.