Start Allgemein Pressemitteilung Bundesgerichtshof klärt die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines...

Pressemitteilung Bundesgerichtshof klärt die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines historischen Fahrzeugs

30
Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

Urteil vom 10. April 2024 – VIII ZR 161/23

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für das Kaufrecht zuständig ist, hat heute ein Urteil gefällt, das die Grenzen eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines fast 40 Jahre alten Gebrauchtwagens beleuchtet. Der Senat hat entschieden, dass ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss den Verkäufer nicht vor Ansprüchen schützt, wenn er zugleich eine spezifische Beschaffenheitszusicherung gegeben hat, wie im vorliegenden Fall die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage.

Zum Sachverhalt:

Im März 2021 erwarb der Kläger von dem Beklagten einen Mercedes-Benz 380 SL, Erstzulassung Juli 1981, für einen Kaufpreis von 25.000 Euro. Die Verkaufsanzeige auf einer Onlineplattform des Beklagten versprach eine „einwandfrei funktionierende Klimaanlage“, trotz des allgemeinen Ausschlusses jeglicher Sachmängelhaftung. Kurz darauf stellte der Kläger fest, dass die Klimaanlage defekt war und verlangte nach erfolgloser Instandsetzung Schadensersatz für die Reparaturkosten in Höhe von ca. 1.750 Euro.

Bisheriger Prozessverlauf:

Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Das Berufungsgericht argumentierte, dass der vereinbarte Gewährleistungsausschluss auch den Mangel an der Klimaanlage abdecke, obwohl typischerweise von einem Ausschluss nicht die explizit vereinbarte Beschaffenheit betroffen sein sollte.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers für begründet erachtet und das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben. Der Senat stellte klar, dass der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss nicht das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, in diesem Fall die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage, abdeckt. Auch das hohe Alter des Fahrzeugs und die Verschleißanfälligkeit bestimmter Bauteile rechtfertigen nicht die Annahme, dass ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss auch für die vereinbarte Beschaffenheit gilt.

Relevanz der Entscheidung:

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Handel mit Gebrauchtwagen, insbesondere mit historischen oder Oldtimer-Fahrzeugen, da es die Rechte der Käufer bei expliziten Zusicherungen, trotz allgemeiner Gewährleistungsausschlüsse, stärkt.

Zurückverweisung:

Das Berufungsgericht muss nun in einem neuen Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs erneut entscheiden.

Vorinstanzen:

Amtsgericht Wetzlar – Urteil vom 4. Oktober 2022 – 30 C 269/22
Landgericht Limburg a. d. Lahn – Urteil vom 30. Juni 2023 – 3 S 124/22

Dieses Urteil stärkt den Schutz von Käufern im Gebrauchtwagenmarkt, insbesondere bei Fahrzeugen mit historischem Wert, und klärt die Grenzen des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses bei gleichzeitigen spezifischen Beschaffenheitszusagen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein