Trotz der niedrigsten Armutsgefährdungsquote deutschlandweit wächst die Armut in Bayern, insbesondere bei Kindern. Laut dem Paritätischen Dachverband sind rund 393.000 Kinder und Jugendliche von Einkommensarmut betroffen. Zur Unterstützung von Familien gibt es verschiedene staatliche Leistungen auf Bundes- und Landesebene:
Kindergeld: Familien erhalten für jedes Kind bis zu 250 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen. Es muss rechtzeitig beantragt werden und wird höchstens sechs Monate rückwirkend ausgezahlt.
Kinderzuschlag: Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen, der bis zu 292 Euro pro Kind beträgt.
Bürgergeld: Arbeitslosenfamilien steht Bürgergeld zur Verfügung, das nicht nur den Lebensunterhalt der Eltern, sondern auch der Kinder unterstützt. Die Beträge variieren je nach Alter der Kinder und müssen beim Jobcenter beantragt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket: Sozialhilfeempfänger erhalten zusätzliche Unterstützung im Bereich Lernförderung, Mittagessen und Freizeitgestaltung.
Zusätzlich gibt es Leistungen nach der Geburt des Kindes wie Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Krippengeld, die beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt werden können. Der Freistaat Bayern gewährt auch Beitragszuschüsse zur Entlastung der Kinderbetreuungskosten sowie individuelle Zuschüsse für Familienurlaube und andere Bedürfnisse.