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Staatsanwaltschaft Chemnitz

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Staatsanwaltschaft Chemnitz

R009 VRs 710 Js 7581/​18

Vollstreckungsverfahren gegen Mandy Lang

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Mandy Lang
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Döbeln vom 17.12.2019, Az: 1 Ls 710 Js 7581/​18, rechtskräftig seit 18.11.2020
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 7.259,63 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

„Die Verurteilte bestellte unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit im Zeitraum 01.09.2015 bis 31.12.2017 insgesamt 54 Mal bei den Versandhäusern HSE24, simplyto- ys.de, Amazon, Sacreah.de, der Holger Genkinger GmbH, Möbel Akut, der Wohnlicht Handelsgesellschaft mbH, HJH Office GmbH, QVC, der Grenzenlos direkt Handels-GmbH, ABOUT YOU, limango, Beate Uhse, der Glamory GmbH & Co. KG, Zalando, Medion, Eis.de, Bonprix, Mister- Spex, Quelle, Otto und Sportscheck Bekleidung, Möbel, Wohnaccessoires und Erotikartikel im Gesamtwert von 7.039,63 €.

Entsprechend Ihrer vorgefassten Absicht bezahlte die Verurteilte die ihr im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer Angaben und auf ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit überlassenen Waren nicht. Hierdurch ersparte die Verurteilte Aufwendungen in Höhe der jeweiligen Kaufpreise und den einzelnen Versandhäusern entstand jeweils ein entsprechender Schaden.

Am 60.06.2019 gegen 17:00 Uhr verkaufte die Verurteilte von ihrer Wohnung über die Internetplattform eBay eine Stichsäge Makita DJV 182T1J 18V zum Preis von 150,00 EUR an Gerhard Rentsch und täuschte dabei vor, willens und in der Lage zu sein, den angebotenen Gegenstand zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwies der Geschädigte am 01.07.2019 den Kaufpreis auf das von der Verurteilten angegebene Konto der Sparkasse Mittelsachsen. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferte die Verurteilte die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt am 27.06.2019 verkaufte die Verurteilte von ihrer Wohnung über die Internetplattform eBay einen Akkuschrauber zum Preis von 70,00 EUR einschließlich Versandkosten an Michael Görner und täuschte dabei vor, willens und in der Lage zu sein, den angebotenen Gegenstand zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwies der Geschädigte am 27.06.2019 den Kaufpreis auf das von der Verurteilten angegebene Konto. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferte sie die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.“

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 40,00 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich. Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädiqungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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