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Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau AG eröffnet Amtsgericht Gifhorn ordnet vorläufige Verwaltung an
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Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau AG eröffnet Amtsgericht Gifhorn ordnet vorläufige Verwaltung an

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Gifhorn hat am 4. März 2024 um 16:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der HELMA Eigenheimbau AG angeordnet. Das Unternehmen befindet sich damit in einem Insolvenzantragsverfahren.

Verfügungen der Geschäftsführung nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich

Die Geschäftsführung der HELMA Eigenheimbau AG ist ab sofort nicht mehr allein handlungsfähig. Verfügungen des Unternehmens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Manuel Sack, wirksam.

Gläubiger werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Insolvenzbeschlusses zu leisten

Alle Schuldner der HELMA Eigenheimbau AG werden gebeten, ihre Zahlungen nur noch unter Beachtung des Insolvenzbeschlusses zu leisten. Das bedeutet, dass sie ihre Rechnungen nicht mehr direkt an das Unternehmen überweisen dürfen, sondern an den Insolvenzverwalter.

Einsichtnahme in den Insolvenzbeschluss

Der vollständige Insolvenzbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die HELMA Eigenheimbau AG kann gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Gifhorn für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rügen möchten.

Einlegung der Beschwerde

Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die HELMA Eigenheimbau AG bzw. mit der Verkündung des Beschlusses in der Gerichtssitzung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau AG finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Gifhorn:

https://amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/startseite/

Hinweis zum Datenschutz

Das Amtsgericht Gifhorn weist auf die Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten hin, die Sie auf der Website des Gerichts finden:

https://amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/startseite/kontakt/kontakt/kontakt-63773.html

Auf Wunsch wird Ihnen die Datenschutzerklärung auch zugesandt.

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