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chainpilot – das sagt Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu der BaFin-Meldung

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styles66 (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und vielen Dank, dass Sie heute hier sind. Die BaFin hat kürzlich vor der Plattform Chainpilot gewarnt. Was bedeutet diese Warnung für Anleger?

Kerstin Bontschev: Guten Tag, es ist mir eine Freude. Die Warnung der BaFin ist ein klares Signal an Anleger, äußerst vorsichtig zu sein. Die Tatsache, dass Chainpilot möglicherweise ohne die notwendige Erlaubnis operiert, stellt ein erhebliches Risiko dar. Anleger sollten daher besonders wachsam sein und jegliche Investitionen auf dieser Plattform gründlich überdenken.

Interviewer: Was sollten Anleger unternehmen, die bereits in Angebote von Chainpilot investiert haben?

Kerstin Bontschev: Zuerst ist es wichtig, keine weiteren Investitionen zu tätigen, bis die Sachlage klar ist. Anleger sollten alle Unterlagen und Kommunikationen mit Chainpilot sorgfältig aufbewahren. Ich rate dazu, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigene Situation zu bewerten und mögliche Schritte zu besprechen. Zudem könnte eine Meldung bei der BaFin sinnvoll sein, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen.

Interviewer: Wie können sich Anleger allgemein vor solchen Plattformen schützen?

Kerstin Bontschev: Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vor jeder Investition die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Die BaFin-Unternehmensdatenbank ist ein guter Anlaufpunkt, um zu kontrollieren, ob eine Plattform eine Zulassung besitzt. Darüber hinaus sollten Anleger auf Warnsignale achten, wie das Fehlen eines Impressums oder das Angebot unrealistisch hoher Renditen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können gegen Plattformen wie Chainpilot eingeleitet werden?

Kerstin Bontschev: Es gibt mehrere rechtliche Wege, die beschritten werden können. Auf zivilrechtlicher Ebene können Anleger versuchen, ihr investiertes Geld zurückzufordern. Strafrechtlich kann bei Verdacht auf Betrug oder unerlaubte Geschäftstätigkeit eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen. Die BaFin kann zudem aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Plattform zu untersuchen und gegebenenfalls zu schließen.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Ratschläge.

Kerstin Bontschev: Gerne, ich hoffe, die Informationen sind hilfreich für Anleger, um informierte Entscheidungen zu treffen und sich zu schützen.

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